Schulbetrieb nach dem Auslaufen der Coronaverordnungen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Bis zum 31. Januar 2023 gelten die im Handlungskonzept Corona dargestellten Regelungen unverändert fort. Wesentliche Teile des Handlungskonzepts sind danach durch Änderungen der Coronaschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen allerdings überholt oder bedürfen einer aktualisierten und angepassten Bewertung hin zu einem „normalen“ Schulalltag, für den die bekannten Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Mutterschutzes für die Beschäftigten und des Gesundheitsrechts der Schülerinnen und Schüler gelten.
Die entsprechenden Änderungen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Brief der Ministerin.